Wildtier-Verbot im DACH-Zirkus: Eine Bilanz nach 16 Jahren kommunaler Wende
Von Köln 2008 bis zum Bundes-Entwurf 2020: Wie ein Patchwork kommunaler Beschlüsse die Tier-Tradition des DACH-Zirkus faktisch beendet hat — und welche Spielräume zwischen §11 TierSchG und Schweizer Bundesrecht heute bleiben.
Die Wende kam nicht durch ein Gesetz, sondern durch eine Stadt. Als der Rat der Stadt Köln im Frühjahr 2008 beschloss, städtische Flächen künftig nicht mehr an reisende Zirkusse zu vergeben, die Wildtiere mitführten, war das auf den ersten Blick eine kommunale Verwaltungs-Entscheidung von begrenzter Reichweite. Auf den zweiten Blick war es der Auftakt einer Welle, die binnen anderthalb Jahrzehnten die Geschäfts-Grundlage der klassischen DACH-Zirkus-Tradition unterspülen sollte. Der Bundes-Gesetzgeber zögert bis heute. Doch die Praxis ist längst entschieden — kommunal, gerichtsfest und mit weitreichenden Folgen für Programme, Personal-Stärken und Markt-Architekturen der Branche.
Köln 2008: Der präzedenz-bildende Beschluss
Der Kölner Beschluss vom April 2008 verbot die Vergabe städtischer Stell-Plätze an Zirkusse, die Affen, Großkatzen, Elefanten, Giraffen und bestimmte andere Wildtier-Arten mitführten. Die juristische Konstruktion war elegant: Köln berief sich nicht auf bundesrechtliche Tierschutz-Normen, sondern auf das kommunale Selbst-Verwaltungs-Recht aus Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Als Eigentümerin der Stell-Plätze stehe es der Stadt frei, Vergabe-Kriterien zu setzen — und ein Anspruch auf Zuteilung einer städtischen Fläche bestehe für reisende Zirkusse nicht. Diese Konstruktion hielt vor den Verwaltungs-Gerichten stand und wurde in den folgenden Jahren von Dutzenden weiterer Städte übernommen.
Paderborn folgte 2010, Heidelberg 2013, Stuttgart 2014, Bonn 2015, Erlangen 2016, München 2017, Hamburg 2019. Bis Anfang der 2020er Jahre hatten nach Erhebungen des Deutschen Tierschutzbundes über 100 deutsche Kommunen vergleichbare Beschlüsse gefasst. Die jeweils erfassten Tier-Arten variierten — manche Städte beschränkten sich auf Affen und Elefanten, andere fügten Großkatzen, Bären, Giraffen, Reptilien hinzu —, doch das Muster blieb gleich: kein Bundes-Verbot, sondern ein kommunales Patchwork, das aus Sicht der reisenden Zirkusse die Routen-Planung in immer engere Bahnen zwang.
Die TierSchG-Novelle 2013 und §11
Parallel zur kommunalen Welle verschärfte der Bundes-Gesetzgeber die Genehmigungs-Voraussetzungen für die gewerbliche Tier-Haltung. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes vom Juli 2013 wurde §11 TierSchG so umgebaut, dass die behördliche Erlaubnis für die Zur-Schau-Stellung von Tieren in Zirkussen an deutlich strengere Sachkunde- und Haltungs-Nachweise gebunden wurde. Die zuständigen Veterinär-Behörden — meist auf Landkreis-Ebene — erhielten ein erweitertes Prüfungs-Instrumentarium: Käfig-Größen, Außen-Gehege-Flächen, Transport-Bedingungen, Sozial-Struktur der Tier-Gruppen mussten dokumentiert und überprüft werden.
In der Praxis führte die Novelle dazu, dass Zirkusse mit Wildtier-Beständen einen erheblich höheren administrativen Aufwand zu tragen hatten. Hinzu kamen die Zirkus-Leitlinien des Bundes-Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die zwar formell unverbindlich sind, von den Veterinär-Behörden aber als Auslegungs-Maßstab herangezogen werden. Wer die Mindest-Flächen der Leitlinien nicht erreicht, muss in der Regel Nachbesserungen einreichen — oder die Tier-Gruppe verkleinern. Diese Verwaltungs-Praxis wirkte zusätzlich zur kommunalen Stell-Platz-Sperre und beschleunigte den Abbau der klassischen Wildtier-Programme.
Der Bundes-Entwurf 2020 und seine Liegen-Geblieben-Geschichte
Im Sommer 2020 legte das Bundes-Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Entwurf einer Verordnung vor, die das Mitführen bestimmter Wildtier-Arten in reisenden Zirkussen bundesweit verbieten sollte. Erfasst waren Affen, Elefanten, Bären, Großkatzen, Giraffen, Nashörner, Nilpferde und einige weitere Arten. Der Entwurf, der formell als Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestaltet war, hätte das jahrzehntelange Patchwork durch eine einheitliche Bundes-Regelung ersetzt.
Doch der Entwurf blieb liegen. Die Bundes-Länder zerstritten sich im Bundes-Rat über die genaue Liste der Arten, über Übergangs-Fristen für bestehende Tier-Bestände, über Ausnahme-Regelungen für die Zucht-Erhaltung. Nach Regierungs-Wechseln und Ministers-Personalien blieb das Vorhaben auf der Liste der unerledigten Tierschutz-Reformen. Im Mai 2026 ist die Verordnung formell weiterhin nicht in Kraft. Die kommunale Welle hat den Bundes-Gesetzgeber überholt: In der Praxis ist die Wildtier-Tournee bereits dort nicht mehr möglich, wo sie wirtschaftlich Sinn ergeben würde — in den großen Städten mit den großen Zuschauer-Märkten.
Der organisierte Tierschutz und seine Strategie
Hinter der Welle stand und steht ein gut organisierter Verbands-Druck. Die Tierschutz-Organisation Vier Pfoten, die Aktivisten-Gruppe PETA, die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz und der Deutsche Tierschutzbund haben in den späten 2000er und 2010er Jahren systematisch kommunale Anträge formuliert, Mustertext-Vorlagen bereitgestellt und lokale Mehrheiten organisiert. PETA hat dabei einen offensiv-konfrontativen Stil gewählt — Veröffentlichung von Videoaufnahmen, juristische Anzeigen gegen Tier-Halter:innen, öffentlich-mediale Kampagnen vor den Vorstellungen —, während Vier Pfoten und die Tierärztliche Vereinigung den argumentativ-fachlichen Weg bevorzugten und insbesondere auf die Mindest-Flächen-Diskussion drangen.
Die Zirkus-Verbände — der Verband Deutscher Circusunternehmen, der Verband der Circus-, Schausteller- und Marktkaufleute — haben über Jahre gegen die kommunalen Beschlüsse und Bundes-Entwürfe Stellung bezogen, mit Verweis auf die kulturelle Tradition, die Arbeit-Platz-Bilanz und die Sachkunde der erfahrenen Tier-Lehrer:innen. Doch die öffentlich-mediale Stimmung hat sich über die Jahre eindeutig verschoben. Umfragen, die die GfK und das Allensbach-Institut zwischen 2010 und 2024 zum Thema durchgeführt haben, zeigen konstante Mehrheiten von 60 bis 75 Prozent für ein Wildtier-Verbot in reisenden Zirkussen.
Die Reaktion der DACH-Zirkus-Welt
Die deutsche Zirkus-Welt hat auf die Welle auf zwei sehr verschiedene Weisen reagiert. Eine Gruppe — überwiegend mittlere und kleinere Familienzirkusse — hat versucht, die Wildtier-Programme so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und durch alternative Routen-Planungen die Stell-Platz-Sperren zu umgehen. Diese Häuser tourten verstärkt durch ländliche Räume, kleine und mittlere Städte ohne Verbots-Beschluss, gelegentlich auch in der grenznahen Schweiz. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Wegs nimmt jedoch von Jahr zu Jahr ab; mit jeder weiteren Verbots-Kommune fehlen Zuschauer-Reichweiten.
Die zweite Gruppe — angeführt vom Circus Roncalli unter Bernhard Paul — hat den umgekehrten Weg gewählt. Roncalli hatte schon ab den 1990er Jahren Großkatzen aus dem Programm genommen, ab 2017 auch die Pferde und Ponys reduziert, und seit 2018 arbeitet das Haus vollständig ohne Tiere. Statt klassischer Dressur-Nummern zeigt Roncalli holografische Tier-Projektionen — ein Verfahren, das medial viel beachtet wurde und das von einigen Konkurrenten übernommen worden ist. Das Programm konzentriert sich seither auf Artistik, Clownerie, Musik und Inszenierung. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Wendung hat in der Branche eine Debatte ausgelöst, ob die tier-lose Form der zukunfts-fähige DACH-Standard wird.
Der Schweizer Sonderweg
In der Schweiz liegt die Situation anders. Das Schweizer Bundes-Recht — konkret das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Verordnung — kennt kein generelles Wildtier-Verbot für reisende Zirkusse, sondern arbeitet mit einem System der bewilligungs-pflichtigen Tier-Haltung, das die kantonalen Veterinär-Ämter administrieren. Der Schweizer National-Circus Knie, der seit 1803 in Familien-Hand ist und heute in der achten Generation geführt wird, hat seine Tier-Programme über die Jahre umstrukturiert: Großkatzen und Elefanten wurden Anfang der 2000er Jahre aus dem Tournee-Programm genommen, Pferde, Ponys und Klein-Tier-Nummern blieben.
Diese Konstellation — kantonal-bewilligte Tier-Haltung ohne grundsätzliches Verbot, gleichzeitig deutliche Reduktion der Wildtier-Bestände durch unternehmerische Entscheidungen — markiert den Schweizer Sonderweg. Knie ist in der Schweiz nicht mit der gleichen Verbots-Welle konfrontiert wie deutsche Häuser auf kommunaler Ebene, gleichzeitig folgt das Unternehmen einer eigenen, langfristig angelegten Modernisierungs-Strategie. In Österreich gilt seit 2005 ein bundes-rechtliches Wildtier-Verbot in Zirkussen — die früheste und striktes-te Regelung im DACH-Raum. Damit verbleibt Deutschland als der Markt mit der größten Rechts-Unsicherheit und dem deutlichsten Auseinander-Klaffen zwischen Bundes- und Kommunal-Ebene.
Was vom Tier-Zirkus bleibt
Was die DACH-Zirkus-Welt heute an Tier-Programmen noch zeigt, ist überwiegend Klein-Tier-Tradition: Hunde, Ziegen, Hühner, Tauben, in kleinerem Umfang Ponys und Esel. Diese Tier-Klassen sind in keinem kommunalen Verbot erfasst — sie gelten rechtlich als Haus-Tiere im weiteren Sinne, und ihre Haltung im Zirkus-Kontext ist unter §11 TierSchG vergleichsweise unproblematisch zu genehmigen. Familienzirkusse mit 200 bis 600 Sitzplätzen, die ihre Tournee-Saison in ländlichen Räumen und Vorstädten verbringen, bauen ihre Programme heute fast vollständig auf dieser Klein-Tier-Tradition auf.
Die Großkatzen-Dressur, jahrzehntelang das Schau-Stück der großen Häuser, ist im DACH-Raum praktisch verschwunden. Circus Krone in München, der historisch eines der größten Großkatzen-Quartiere Europas unterhielt, hat seinen Bestand über die letzten zwanzig Jahre abgebaut. Die Elefanten-Dressur, einst signature-Nummer fast jedes mittleren Zirkus, findet nur noch sehr vereinzelt statt. Die Branche hat sich, ohne formelles Bundes-Verbot, faktisch von der Wildtier-Tradition verabschiedet — getrieben durch kommunalen Druck, behördliche Auflagen, gesellschaftliche Stimmung und unternehmerische Rationalität.
Eine Bilanz
Nach 16 Jahren kommunaler Wende ist die Bilanz eindeutig: Die Wildtier-Tradition des DACH-Zirkus ist faktisch beendet, auch wenn der Bundes-Gesetzgeber den formalen Schluss-Strich nicht gezogen hat. Die kommunale Stell-Platz-Politik, die TierSchG-Novelle 2013, der organisierte Tierschutz-Druck und die unternehmerische Reaktion mit der Wendung zum tier-losen Programm — diese vier Kräfte haben gemeinsam eine Branchen-Transformation erzwungen, deren Ausmaß noch vor zwanzig Jahren wenige Beobachter:innen für möglich gehalten hätten.
Die Verbots-Verordnung des Jahres 2020 würde, käme sie zur Verabschiedung, weniger eine Praxis-Wende erzwingen als eine Rechts-Lage abschließend klarstellen. In der politischen Symbolik bliebe sie wichtig; in der operativen Wirkung hätte sie die Bühne bereits leer vorgefunden. Für die DACH-Zirkus-Welt bedeutet das einen Identitäts-Umbau, der mit der Schließung der Tier-Quartiere noch nicht beendet ist. Was an die Stelle der klassischen Dressur tritt — Hologramm-Tier, intensivierte Artistik, neu-zirkus-affines Erzähl-Format — entscheidet sich gerade jetzt, in einer Übergangs-Phase, deren Ende noch nicht absehbar ist.